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Die stark verzögerte Medienberichterstattung über die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht 2015/16, die gerichtlich bestätigten Ergebnismanipulationen bei der Wahl zur Bremer Bürgerschaft im Mai 2015, die gefühlte Führungsschwäche der Bundeskanzlerin in der Flüchtlingskrise oder die unterschwellige Angst vieler Bürger vor einem Zerfall der Europäischen Union - kritische Entwicklungen wie diese werden in der öffentlichen Diskussion oft mit Begriffen wie "Medienversagen", "Demokratieversagen", Politikversagen" und "Staatsversagen" belegt. Doch was ist damit eigentlich konkret gemeint?
Ein Medienversagen liegt im Verständnis des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, einem Spin-Off der Universität Kiel, dann vor, wenn Journalisten bewusst nicht, bewusst unvollständig oder bewusst falsch über einen Sachverhalt von öffentlichem Interesse berichten. Es muss also zum Tatbestand der ganz fehlenden oder stark lückenhaften Berichterstattung noch ein bewusstes Handeln kommen. Die schlichte journalistische Unkenntnis von den Ereignissen oder die große Anzahl an konkurrierenden, höherrangigen Ereignissen reicht alleine für ein Medienversagen nicht aus.
Von einem Demokratieversagen spricht die Krisenforschung dann, wenn durch das Verhalten Einzelner (z.B. vorsätzlicher Wahlbetrug) elementare Grundregeln des demokratischen Zusammenlebens nachhaltig außer Kraft gesetzt werden - beispielsweise das Wahlrecht, das Demonstrationsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung - und dieser Eingriff nicht zeitnah durch eine andere demokratisch legitimierte Instanz korrigiert wird. Entscheidend ist somit nicht das Fehlverhalten als solches, sondern vielmehr das Ausbleiben demokratisch gebotener Korrekturmaßnahmen.
Politikversagen wird von den Kieler Krisenforschern dann konstatiert, wenn die Legislative - also die Politiker in den Parlamenten - objektiv notwendigen Handlungsbedarf für eine Gesetzgebung oder Gesetzesänderung nicht erkennt bzw. überzogen stark oder unterdurchschnittlich schwach reagiert. In einen solchen Fall verharren Politiker - trotz Kenntnis des Sachverhalts - in Untätigkeit oder verfallen in Hyperaktionismus, obwohl ihr maßvoller, regulierender Eingriff von einem erheblichen Teil der Bürger als notwendig erachtet wird und ihnen ein solcher - aufgrund einer entsprechenden Parlamentsmehrheit oder Regierungsverantwortung - auch tatsächlich möglich wäre.
Ein Staatsversagen ist schließlich dann gegeben, wenn alle drei Säulen eines geordneten Staatswesens - Gesetzgebung (Legislative), Vollzug (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) - ihren Dienst erkennbar längerfristig versagen. Bildlich gesprochen sind weder Polizei noch Gerichte oder andere hoheitliche Leistungen (z.B. Steuerwesen, Landesverteidigung) verlässlich verfügbar. Die US-amerikanische Krisenforschung bezeichnet Länder mit manifestem Staatsversagen als "failed states". Hier ist per definitionem der "Übergang zum Untergang" bereits eingetreten, ohne dass eine Heilung aus eigener Kraft noch möglich wäre.
Im Lichte aktueller Entwicklungen (anhaltend kritische Haushaltslage in Griechenland, massive Zuwanderung von Asylbewerbern, Einrichtung einer redaktionellen Kontrollstelle für angebliche Hetzkommentare in Sozialen Medien, Fälle von nachgewiesenem Wahlbetrug in Bremen etc.) untersucht das Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, ein Spin-Off der Universität Kiel, Indikatoren für ein mögliches Politikversagen, Demokratieversagen, Staatsversagen und Medienversagen in Deutschland und Europa. Ferner werden Lösungsansätze aus Politik und Wissenschaft evaluiert und fortentwickelt.
Die Ergebnisse der Grundlagenforschung veröffentlicht der Krisennavigator regelmäßig in zahlreichen Publikationen und Zeitschriften, vermittelt sein Wissen in Vorträgen und auf Kongressen und gibt Interviews und Stellungnahmen - beispielsweise:
Die Ergebnisse der Auftragsforschung sowie die umfangreichen Datenbanken des Instituts stehen der Öffentlichkeit nicht Verfügung. Sie können ausschließlich von den jeweiligen Kooperationspartnern im kennwortgeschützten Intranet abgerufen werden.
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Letzte Aktualisierung: Samstag, 14. Dezember 2024
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